Zur Startseite - Home
Ethik

Schwere Entscheidungen gemeinsam getragen

Ethische Fallbesprechung in der stationären Altenpflegeeinrichtung „Haus ELIM“ – ein Erfahrungsbericht

Autorin: Karin Fuchs

Aus: ETHIK KONKRET - bethel»wissen No. 01

Das Haus ELIM in Bielefeld-Sennestadt ist eine stationäre Pflegeeinrichtung für vorwiegend ältere Menschen mit demenziellen Erkrankungen, gerontopsychiatrischen Beeinträchtigungen und schwerer somatischer Pflegebedürftigkeit.

Eine hochbetagte Dame mit schwerer Pflegebedürftigkeit lebt in unserer Einrichtung... Ihre Tochter und ihr Sohn sind bereits selbst im Rentenalter. Die Tochter ist mit allen Vollmachten ausgestattet und kümmert sich liebevoll um die Belange der Mutter. Der Sohn tritt aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr mit der Mutter in Kontakt.

Die Tochter zieht ins Ausland. Sie informiert die Einrichtung und das Amtsgericht über die anstehenden Veränderungen in ihrem Leben und erteilt Untervollmachten an eine Person ihres Vertrauens. Diese besucht die alte Dame fortan regelmäßig, erledigt Besorgungen und vertritt deren Interessen. Als die Tochter selbst erkrankt, kann sie ihre Mutter nicht mehr besuchen. Sie schreibt regelmäßig, steht in engem Telefonkontakt mit der Person ihres Vertrauens und meldet sich sporadisch in der Einrichtung.

Irgendwann hat die alte Dame, die schon immer nur wenige Bissen zu sich nahm, keinen Appetit mehr.

Selbst Schokolade, die sie zu jeder Zeit genießen konnte, mag sie nun nicht mehr.

Aufgrund einer ärztlichen Untersuchung kann eine Erkrankung als mögliche Ursache für ihr verändertes Essverhalten ausgeschlossen werden.

Nun ergibt sich die Frage, welche Maßnahmen können und sollen ergriffen werden, um eine ausreichende Flüssigkeits- und Nährstoffaufnahme zu gewährleisten? Soll die alte Dame in naher Zukunft eine PEG-Sonde erhalten, über die sie künstlich ernährt werden könnte? Im Team gibt es hierzu unterschiedliche Haltungen. Die Tochter und die Bevollmächtigte möchten ihr die Belastungen eines chirurgischen Eingriffs ersparen, auch der Arzt rät zu einem minimal invasiven Vorgehen.

Ein ethisches Fallgespräch über die weiteren Maßnahmen soll Klärung und Orientierung bieten. Aus unterschiedlichen Perspektiven tragen ein Ethiker und ein Arzt, eine Theologin, eine Pflegedienstleitung sowie eine Mitarbeiterin der Einrichtung unter Vorlage der schriftlichen Stellungnahme der Tochter ihre Eindrücke zusammen. Ich bin als Mitarbeiterin der Einrichtung ebenfalls dabei.

Im Mittelpunkt der Beratung stehen dabei folgende Fragestellungen:

  • Wie geht es der alten Dame aktuell? Was ist der mutmaßliche Wille der hochbetagten Dame?
  • Wie hat sie sich in der Vergangenheit zu einer solchen Entscheidung geäußert?
  • Wie begründen Tochter und Arzt ihre Haltungen?
  • Was ist die Haltung des Teams in der Einrichtung?
  • Können die Teammitglieder eine entsprechende Entscheidung mittragen?

Nach eingehenden Überlegungen kann schließlich festgehalten werden, dass es mutmaßlich im Sinne der hochbetagten Dame wäre, keine PEG-Sonde zu erhalten.

Auf dem Rückweg vom Gespräch in die Einrichtung spüre ich Erleichterung, Dankbarkeit und Zuversicht. Erleichterung, da ich diese Entscheidung gut mittragen kann – Dankbarkeit, weil der mutmaßliche Wille der betroffenen Person so wichtig ist, damit alle, die sie begleiten, ihr eigenes Tun und Handeln mit großem Verantwortungsgefühl gegenüber der alten Dame reflektieren können – Zuversicht, als Mitglied des begleitenden Teams auch künftig nicht alleine gelassen zu werden.

In der Folgezeit wird die alte Dame weiterhin liebevoll betreut, umsorgt und gepflegt. Ihr werden kleine Portionen zu essen und zu trinken angeboten und es wird akzeptiert, wenn sie diese ablehnt.

So lebt sie noch für eine ganze Weile, bis sie eines Tages in Frieden einschläft.

< zurück
   Informationen

  » Kontakt
  » Impressum

  Folgen Sie uns auf:

Folgen Sie uns auf Facebook!Folgen Sie uns auf Twitter!Lesen Sie mehr bei Issuu!Sehen Sie unsere Filme auf YouTube!

BildungsCamp

» Dein Weg in die Zukunft
» Der Film


Sicherheit laufend gecheckt!

 wird überprüft von der Initiative-S


Nützliche Links
Kontakt
Redaktion

 

Informationen
Impressum
Datenschutz
Tipps zum Datenschutz
Barrierefreiheit

Service
Sitemap


Die v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel sind wegen Förderung mildtätiger, kirchlicher und als besonders förderungswürdig anerkannter gemeinnütziger Zwecke nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Bielefeld-Außenstadt, StNr. 349/5995/0015, vom 26.03.2020 für den letzten Veranlagungszeitraum nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. 
OK

Diese Webseite verwendet nur die technisch notwendigen Cookies, um die Bedienfreundlichkeit zu erhöhen. Weitere Informationen.