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Ethik

Die Arbeit des Ethikkomitees 'Altenhilfe und Pflege NRW'

Arbeit des Ethikkomitees


Autor: Lars Kozian

Aus: ETHIK KONKRET - bethel»wissen No. 01

Der medizinische Fortschritt beeinflusst zunehmend das eigene Leben und führt zu einem veränderten Umgang mit schwierigen Fragen am Lebensende. Natürliches Sterben, ein würdevoller Tod und lebenswertes Leben sind dabei Schlagwörter, die nicht nur in der Altenhilfe eine gesellschaftliche Relevanz erlangt haben.

Grundsätzlich kann man sagen, dass die ethische Reflexion und Überprüfung des Handelns angesichts der Wertepluralität unserer Gesellschaft an Bedeutung gewonnen hat. Oder anders formuliert: Das Fachwissen von Ärzteschaft und Pflegekräften reicht für die ethischen Diskurse um Gegensätze wie Leben und Sterben, Selbstbestimmung und Fürsorge, Individualismus und Paternalismus allein nicht mehr aus. Medizinisches und pflegerisches Handeln bedarf also einer moralischen und rechtlichen Rechtfertigung.

Seit Jahren ist dies durch die Arbeit von Ethikkomitees und durch das Angebot von Ethikberatung zu einem festen Bestandteil und Qualitätsmerkmal in klinischen Einrichtungen geworden. Doch nicht nur im klinischen Kontext, sondern auch im Bereich von Alten- und Pflegeeinrichtungen treten zahlreiche, häufig sehr komplexe, ethische Fragestellungen auf. Allerdings unterliegen sie dort spezifischen Rahmenbedingungen. Zum Beispiel ist die Verweildauer von Menschen in einer Einrichtung der stationären Altenhilfe wesentlich länger und es findet dadurch ein intensiverer Kontakt zwischen Bewohnerschaft und Pflegepersonal statt. Nicht selten kommt es zu Situationen, in denen eine Bewohnerin oder ein Bewohner nicht mehr ausführlich nach den eigenen Wertvorstellungen befragt werden kann. Dann müssen sich die verschiedenen Akteursgruppen mit dem Entscheidungsträger verständigen, was in der Praxis zu unterschiedlichen Wahrnehmungen und Konflikten führen kann.

Um sich diesen ethischen Herausforderungen strukturiert widmen zu können, hat der Fachausschuss Altenhilfe bereits 2011 die Einrichtung von Ethikkomitees für den Bereich Altenhilfe und Pflege in den v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel beschlossen. Nach einer eineinhalb jährigen Projektplanung nahmen im Frühjahr 2013, parallel zu dem Ethikkomitee „Altenhilfe und Pflege NRW“, zwei weitere Komitees an den Standorten Berlin/Brandenburg und Niedersachsen ihre Arbeit auf. Die Gremien sind Hierarchie übergreifend und interdisziplinär besetzt: interne und externe Mitglieder aus den Professionen und Bereichen Medizin, Theologie, Recht, Management, Pflege und Sozialdienst.

Die Arbeitsweise und der Aufgabenbereich werden nachfolgend am Beispiel des Ethikkomitees „Altenhilfe und Pflege NRW“ kurz skizziert:

Unser elfköpfiges Ethikkomitee tagt in der Regel einmal pro Quartal. Bei Bedarf können zu thematischen Schwerpunkten Gäste mit besonderer Expertise eingeladen werden. Von den Sitzungen werden schriftliche Protokolle angefertigt. Einzelfallentscheidungen werden aus Datenschutzgründen in anonymisierter Form protokolliert. Die ethischen Anfragen entstehen meist in den Einrichtungen und Diensten und werden unter Beteiligung der leitenden Mitarbeitenden (EL oder PDL) an das Komitee weitergeleitet. In den zurückliegenden zwei Jahren haben aber auch Direktion und Vorstand das Gremium zwecks ethischer Reflexion, Bewertung und Empfehlung für sich nutzen können.

Der Aufgabenbereich des Komitees umfasst im Wesentlichen:

  • Regelmäßige Bearbeitung ethischer Fragestellungen
  • Erarbeitung von Handlungsempfehlungen
  • Sammlung und Aufbereitung von ethischen Beratungsprozessen
  • Unterstützung beim Aufbau und Weiterentwicklung von ethischer Fachkompetenz in den Einrichtungen
  • Information und Schulung

Die ursprüngliche Idee, das Komitee könne in besonderen Fällen die Moderation von Ethikgesprächen vor Ort übernehmen, erwies sich als schwierig. Auf Vorschlag des Komitees berief die Direktion Sarepta/Nazareth daraufhin weitere Personen in einen Moderatorenpool[1], der diese Aufgabe seit Herbst 2014 für den Stiftungsbereich Altenhilfe übernimmt. Zur Vorbereitung auf die Fallbesprechungen wird es individuelle Qualifizierungsmaßnahmen für die Ethik-Moderatorinnen und Moderatoren geben.

Alle an das Komitee gerichteten Fragestellungen wurden angenommen und konnten bisher bearbeitet werden. Die ethischen Fallbesprechungen erfolgten prospektiv (zu einem aktuellen Fall) und retrospektiv (zu zwei zurückliegenden Fällen). Unsere Ergebnisse oder Empfehlungen haben dabei aber nie eine bindende, sondern stets eine beratende Funktion. Dies erleben die Mitglieder des Komitees und ich ganz persönlich als Entlastung. So bleibt die Letztverantwortung bei den rechtlich, handelnden Akteurinnen und Akteuren. In den Alltagsbezügen sind dies meist Medizinerinnen und Mediziner, die gesetzliche Vertretung oder die leitende Führungskraft.

Die Zukunft wird also zeigen, inwieweit Ethikkomitees in Altenhilfe und Pflege dauerhaft bei der Bearbeitung der besonderen Entscheidungsproblematiken helfen können. Ich bin aber davon überzeugt, dass Ethikberatung schon jetzt einen wertvollen Beitrag zur moralischen Weiterentwicklung der Organisation leistet und so Einfluss nimmt auf die wachsende Kluft zwischen Gesellschaft und christlich-humanistischen Grundwerten der jeweiligen Träger.

[1] Anfragen für den Moderatorenpool können direkt an Lars Kozian gerichtet werden.

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